Büros für beglaubigte Übersetzungen in der Schweiz

24 Büros für beglaubigte Übersetzungen in der Schweiz im Überblick – mit Leistungen, Standorten und Kontaktangaben aus öffentlich prüfbaren Quellen.

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Fläche der Punkte proportional zur Anzahl Büros für beglaubigte Übersetzungen am Ort. Gezählt werden Hauptsitze und weitere Standorte. Geodaten: swisstopo.

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Was macht ein Büro für beglaubigte Übersetzungen?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren Übereinstimmung mit dem Original die übersetzende Person schriftlich bestätigt und deren Unterschrift – je nach Verwendungszweck – von einer Notarin, einem Notar oder einer Gemeindebehörde beglaubigt und für das Ausland zusätzlich mit einer Apostille versehen wird.

Beglaubigte Übersetzungen werden für Geburts- und Eheurkunden, Scheidungsurteile, Diplome, Arbeitszeugnisse, Strafregisterauszüge oder Handelsregisterauszüge verlangt – von Zivilstandsämtern, Migrationsbehörden, Hochschulen und Gerichten in der Schweiz ebenso wie von Behörden im Ausland. Die Zivilstandsverordnung des Bundes hält etwa fest, dass Urkunden, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache abgefasst sind, zurückgewiesen werden können, wenn keine beglaubigte deutsche, französische oder italienische Übersetzung beiliegt.

Ein Büro für beglaubigte Übersetzungen übernimmt den ganzen Ablauf: Es übersetzt das Dokument vollständig, bestätigt die Übereinstimmung mit dem Original und lässt die Unterschrift der übersetzenden Person beglaubigen – je nach Kanton bei einem Notariat oder einer Gemeindebehörde. Einen eidgenössischen Titel «vereidigte Übersetzerin» oder «vereidigter Übersetzer» gibt es nicht; wer was bestätigt, erklären wir im Ratgeber zur beglaubigten Übersetzung in der Schweiz.

Geht das Dokument ins Ausland, folgt meist eine Überbeglaubigung durch die kantonale Beglaubigungsstelle – meist die Staatskanzlei – des Kantons, in dem die Unterschrift beglaubigt wurde: für Staaten des Haager Übereinkommens von 1961 als Apostille, für andere Staaten als Legalisation. Manche ausländischen Behörden akzeptieren nur Übersetzungen von Personen, die bei ihnen selbst ermächtigt sind. Ein erfahrenes Büro klärt deshalb vor Beginn, was die Empfängerstelle tatsächlich verlangt, und holt auf Wunsch auch die Apostille ein.

Kosten und Abrechnung

Beglaubigte Übersetzungen von Standardurkunden werden oft pauschal pro Dokument offeriert, längere Texte nach Wörtern, Zeilen oder Seiten. Dazu kommen die amtlichen Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung und gegebenenfalls die Apostille. Lassen Sie sich bestätigen, ob diese Gebühren und der Versand im Preis enthalten sind. Mit welchen Posten Sie rechnen müssen, zeigt unser Kosten-Ratgeber.

Typische Leistungen

  • Klärung der Anforderungen der Empfängerstelle (Behörde, Land, Form der Beglaubigung)
  • Vollständige Übersetzung inklusive Stempel, Siegel, Randvermerke und handschriftlicher Einträge
  • Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original durch die übersetzende Person
  • Organisation der Unterschriftsbeglaubigung bei Notariat oder Gemeinde
  • Auf Wunsch Apostille oder Legalisation bei der zuständigen kantonalen Stelle
  • Verbindung von Original oder beglaubigter Kopie, Übersetzung und Beglaubigung
  • Versand der Originaldokumente per Einschreiben oder Abholung

Woran Sie ein gutes Büro für beglaubigte Übersetzungen erkennen

  • Das Büro fragt nach Zweck und Zielland, bevor es eine Offerte erstellt
  • Es erklärt verständlich, welche Beglaubigung es liefert – und welche nicht
  • Gebühren für Notariat, Gemeinde und Apostille sind in der Offerte getrennt ausgewiesen
  • Die übersetzende Person übersetzt in ihre Muttersprache und kennt die Rechtssprache beider Länder
  • Klare Angaben zum Umgang mit Originalen, Kopien und Personendaten
  • Warnsignal: Versprechen, eine Übersetzung sei «überall amtlich anerkannt»

Nach Standort

Gezählt werden Hauptsitze und weitere Standorte. Eine eigene Seite gibt es ab 3 Einträgen in einer Stadt; die übrigen Orte öffnen die gefilterte Liste.

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Ratgeber

Häufige Fragen zum Thema Beglaubigte Übersetzungen

Was ist eine notariell beglaubigte Übersetzung?
Eine Übersetzung, deren Übereinstimmung mit dem Original die übersetzende Person bestätigt und deren Unterschrift ein Notariat oder je nach Kanton eine Behörde beglaubigt – nicht aber den Inhalt. Wer in welchem Kanton beglaubigt und warum es keinen schweizweiten «vereidigten Übersetzer» gibt, erklärt unser Ratgeber «Notariell beglaubigte Übersetzung in der Schweiz».
Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
Übersetzung, Unterschriftsbeglaubigung und gegebenenfalls Apostille folgen nacheinander. Für die Apostille nennen die Kantone unterschiedliche Fristen: Am Schalter wird in vielen Kantonen sofort beglaubigt, per Post etwa in Nidwalden innert 2 Arbeitstagen, in Bern innerhalb einer Woche. Rechnen Sie den Postweg für Originale dazu.
Kann ich eine beglaubigte Übersetzung online bestellen?
Für Offerte und Übersetzung genügt oft ein guter Scan, den Sie per E-Mail oder Upload schicken. Die beglaubigte Fassung trägt aber eine Originalunterschrift und kommt deshalb in der Regel per Post. Eine Apostille wird nur auf Originalunterschriften angebracht, nicht auf Kopien oder gescannte Unterschriften.
Kommt die Apostille vor oder nach der Übersetzung?
Eine feste Reihenfolge gibt es nicht; massgebend ist, was die ausländische Stelle verlangt, und manchmal erhalten Original und Übersetzung je eine Apostille. Stellen, Gebühren und Ablauf in allen Kantonen zeigt unser Ratgeber «Apostille in der Schweiz».
Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?
Wie aktuell Dokument und Übersetzung sein müssen, entscheidet die Empfängerstelle; manche verlangen etwa einen Strafregisterauszug, der nicht älter als eine bestimmte Frist ist. Die Apostille selbst läuft nicht ab: Das Haager Übereinkommen sieht laut Apostille-Handbuch der Haager Konferenz keine zeitliche Begrenzung vor.
Braucht das Zivilstandsamt eine beglaubigte Übersetzung?
Es kann fremdsprachige Urkunden ohne beglaubigte deutsche, französische oder italienische Übersetzung zurückweisen (Art. 3 Abs. 4 Zivilstandsverordnung); fragen Sie beim zuständigen Amt nach, welche Form es akzeptiert. Was die Verordnung genau vorsieht und wer die Kosten trägt, steht in unserem Ratgeber «Notariell beglaubigte Übersetzung in der Schweiz».
Brauche ich für den Führerausweis eine beglaubigte Übersetzung?
Für das Fahren in der Schweiz mit einem ausländischen Ausweis verlangt die Verkehrszulassungsverordnung, dass die Kategorien ausdrücklich, verständlich und in lateinischer Schrift dokumentiert sind (Art. 42 Abs. 2 VZV); anerkannt wird auch ein internationaler Führerausweis zusammen mit dem nationalen. Eine beglaubigte Übersetzung nennt die Verordnung dafür nicht. Was das Strassenverkehrsamt für einen Umtausch oder eine ausländische Behörde für einen Schweizer Ausweis verlangt, erfragen Sie am besten direkt dort.
Kann ich meine Dokumente selbst übersetzen und beglaubigen lassen?
Ob eine Übersetzung, die Sie selbst erstellt haben, akzeptiert wird, entscheidet die Empfängerstelle. Fragen Sie vor dem Auftrag nach, wer die Übersetzung erstellen darf und welche Bestätigung verlangt wird.
Muss ich das Original einschicken?
Für die Übersetzung genügt oft ein guter Scan. Ob die beglaubigte Übersetzung mit dem Original oder mit einer beglaubigten Kopie verbunden werden muss, hängt von der Empfängerstelle ab. Klären Sie das, bevor Sie Originaldokumente verschicken.