Unterschriftsbeglaubigung

Auch: Beglaubigung der Unterschrift, Legalisierung der Unterschrift

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt eine Urkundsperson, etwa eine Notarin oder eine Gemeindebehörde, dass eine Unterschrift echt ist – nicht aber, dass der Inhalt des unterschriebenen Dokuments richtig ist.

Bei beglaubigten Übersetzungen wird in der Schweiz meist die Unterschrift der übersetzenden Person unter ihrer Richtigkeitsbestätigung beglaubigt. Wer dafür zuständig ist, regeln die Kantone: Im Kanton Zürich sind es Notariate sowie Stadt- und Gemeindeammannämter, im Kanton Bern bisher ausschliesslich Notarinnen und Notare, im Kanton Solothurn Notariate und bestimmte Gemeindebehörden am Wohnort.

Für die Verwendung im Ausland folgt häufig eine Apostille der kantonalen Beglaubigungsstelle (meist der Staatskanzlei) des Kantons, in dem die Unterschrift beglaubigt wurde.