Beglaubigte Übersetzung

Auch: amtliche Übersetzung, bestätigte Übersetzung, Urkundenübersetzung

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren Übereinstimmung mit dem Original die übersetzende Person schriftlich bestätigt und deren Unterschrift je nach Verwendungszweck amtlich beglaubigt wird.

Behörden verlangen beglaubigte Übersetzungen etwa für Zivilstandsurkunden, Urteile, Diplome und Zeugnisse. Die Zivilstandsverordnung des Bundes erlaubt es den Zivilstandsämtern, fremdsprachige Urkunden zurückzuweisen, wenn keine beglaubigte deutsche, französische oder italienische Übersetzung beiliegt.

Einen eidgenössischen Titel «vereidigter Übersetzer» gibt es nicht. Im Kanton Zürich gelten Übersetzungen nicht als amtliche Dokumente; amtlich beglaubigt werden kann dort nur die Unterschrift der übersetzenden Person (Unterschriftsbeglaubigung).

Welche Form genügt, bestimmt die Empfängerstelle. Klären Sie das vor dem Auftrag – besonders bei Dokumenten für das Ausland. Mehr dazu auf der Seite zu beglaubigten Übersetzungen.