Dolmetschen

Interkulturelles Dolmetschen in der Schweiz: Vermittlungsstellen, Tarife und wer bezahlt

Wo Spitäler, Schulen, Sozialdienste und Privatpersonen interkulturell Dolmetschende finden, was ein Einsatz kostet und wer ihn in der Schweiz bezahlt.

Ein Aufklärungsgespräch vor einer Operation, ein Elterngespräch in der Schule, ein Termin beim Sozialdienst: Wo Fachpersonen und Migrantinnen oder Migranten keine gemeinsame Sprache haben, kommen in der Schweiz interkulturell Dolmetschende zum Einsatz. Anders als Konferenz- oder Gerichtsdolmetschende werden sie in der Regel über regionale Vermittlungsstellen gebucht, die oft von Hilfswerken oder der öffentlichen Hand betrieben und von Kantonen unterstützt werden. Bezahlt wird ein Einsatz meist von der Stelle, die ihn bestellt – etwa vom Spital, von der Schulgemeinde oder vom Sozialdienst; einheitlich geregelt ist das laut INTERPRET in Gesundheit, Sozialem und Bildung aber nicht. Dieser Ratgeber zeigt, wo Sie die Vermittlungsstellen finden, was ein Einsatz kostet und wer ihn in welchem Bereich bezahlt.

Was ist interkulturelles Dolmetschen?

Der Fachverband INTERPRET definiert interkulturelles Dolmetschen als «beidseitiges Dolmetschen in einer Kommunikationssituation zwischen Personen unterschiedlicher Sprache mit dem Ziel, eine Kommunikation und den gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen zu ermöglichen». Das BAG beschreibt die Anforderungen so: Professionelle interkulturell Dolmetschende «übersetzen beidseitig, vollständig und sinngenau» und garantieren Schweigepflicht und Neutralität.

Die grosse Mehrheit der Einsätze findet laut INTERPRET vor Ort statt. Telefondolmetschen eignet sich für kurze, nicht planbare Gespräche und Notfälle, Videodolmetschen verbindet die schnelle Organisation mit dem Vorteil, Körpersprache zu sehen.

Welche Qualifikationen gibt es?

  • Zertifikat INTERPRET: die Basisqualifikation. Zur Prüfung zugelassen wird, wer mindestens 50 Stunden Dolmetscherfahrung in den Bereichen Asyl und Justiz, Bildung und Soziales oder Gesundheit hat und Sprachkenntnisse auf Niveau B2 in der Prüfungssprache und C1 mündlich in der Dolmetschsprache nachweist.
  • Eidgenössischer Fachausweis: eine Qualifikation der höheren Berufsbildung mit dem geschützten Titel «Dolmetscherin / Dolmetscher mit eidgenössischem Fachausweis». Verlangt sind unter anderem mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mit mindestens 500 Stunden Dolmetscherfahrung.

Als qualifiziert gelten laut INTERPRET Dolmetschende mit Zertifikat, Fachausweis oder einer höheren Qualifikation ausdrücklich im Dolmetschbereich. Für sie ist ein Berufskodex verbindlich.

Wo finden Sie eine Vermittlungsstelle?

INTERPRET schreibt: «In der Schweiz gibt es rund 20 regionale Vermittlungsstellen für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln» und empfiehlt, Einsätze über sie zu organisieren. Einige Beispiele mit dem Gebiet, das sie selbst angeben:

Vermittlungsstelle Region laut eigener Angabe
AOZ Medios, Zürich Kanton Zürich, Einsätze auch ausserhalb
Arge Verdi, St. Gallen unterstützt von St. Gallen, Thurgau, Graubünden, Glarus und beiden Appenzell
Dolmetschdienst Zentralschweiz (Caritas), Luzern im Auftrag von Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug
HEKS Linguadukt Aargau, Solothurn, Basel-Landschaft und Basel-Stadt, Tarife auch für Zürich
SAH Schaffhausen Region Schaffhausen

Daneben listet INTERPRET weitere Stellen, etwa Comprendi von Caritas Bern, den Dolmetschdienst des Ausländerdienstes Baselland, die interkulturellen Dolmetschdienste der Stadt Winterthur und Westschweizer Stellen wie Appartenances in Lausanne. Über eine Datenbank auf der Website von INTERPRET lässt sich zudem direkt nach zertifizierten Dolmetschenden suchen.

Was kostet ein Einsatz?

Einheitstarife gibt es nicht; INTERPRET verweist für Preise an die einzelnen Stellen. Veröffentlicht sind zum Beispiel diese Ansätze (exklusive Mehrwertsteuer):

Stelle Vor Ort Telefon und Video
AOZ Medios 93 Franken pro Stunde plus 47 Franken Auftragspauschale im Kanton Zürich; ausserhalb 122 Franken plus 94 Franken; Wirtschaftsbereich 154 Franken; mindestens eine Stunde 45 Franken für die ersten 15 Minuten, danach 1.88 Franken pro Minute
Dolmetschdienst Zentralschweiz 82.50 Franken pro Stunde für subventionierte Institutionen, 107.50 Franken für Privatpersonen und andere; mindestens eine Stunde, plus Reisespesen Telefon 40 Franken, Video 25 Franken für die ersten 15 Minuten, danach 2 Franken pro Minute
HEKS Linguadukt 87 Franken pro Stunde, mindestens 60 Minuten, plus regionale Spesenpauschale 43.50 Franken für die ersten 30 Minuten, danach 1.45 Franken pro Minute
SAH Schaffhausen 75 Franken pro Stunde plus Spesen, mindestens eine Stunde 85 Franken pro Stunde, mindestens 30 Minuten

Zuschläge sind verbreitet: AOZ Medios verrechnet 30 Prozent für Einsätze innerhalb von 48 Stunden und 50 Prozent für Notfälle sowie Nacht- und Wochenendeinsätze. Der Dolmetschdienst Zentralschweiz gewährt Inhaberinnen und Inhabern einer Kulturlegi 40 Prozent Rabatt. Wie diese Ansätze im Vergleich zu anderen Dolmetschformen liegen, zeigt der Ratgeber Was kostet eine Übersetzung in der Schweiz?.

Wer bezahlt?

INTERPRET bringt es auf den Punkt: In Asyl-, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren ist die Finanzierung auf Bundesebene geregelt, in Gesundheit, Sozialem und Bildung «bestehen keine einheitlichen Regelungen».

Arzt und Spital: Dolmetschende können nicht als Leistungserbringer nach KVG abrechnen. Ein BAG-Faktenblatt von 2019 hält fest: Ist professionelles Dolmetschen für eine Untersuchung oder Behandlung «unabdingbar», können die Kosten als integrierter Teil der medizinischen Leistung betrachtet werden. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz empfiehlt, sie im stationären Bereich in die Fallpauschalen einzurechnen; für den ambulanten Bereich hielt das Faktenblatt (Stand 2019, also noch unter TARMED) fest, die Tarifstruktur sehe keine eigene Position vor. Seit 1. Januar 2026 gelten im ambulanten Bereich TARDOC und ambulante Pauschalen; ob diese eine Position für Dolmetschen enthalten, konnte die Redaktion nicht verifizieren. Grössere Spitäler finanzieren Dolmetschende laut INTERPRET über Leistungsverträge mit den Kantonen oder eigene Budgets. In privaten Arztpraxen scheitert die Zusammenarbeit «mehrheitlich an der fehlenden Finanzierung». Einige Kantone springen ein: Graubünden etwa finanziert Einsätze in Arztpraxen über Gutscheine. Bei Unfällen übernimmt die Unfallversicherung die Kosten.

Schule: Laut INTERPRET liegen Verantwortung und Finanzierung bei Gemeinden, Schulhäusern oder Lehrpersonen. Im Kanton Zürich sorgt die Schule bei Elterngesprächen für eine Verdolmetschung; erteilt die Schulgemeinde den Auftrag, «trägt diese die entstehenden Kosten».

Sozialdienst: Dolmetschkosten können über die situationsbedingten Leistungen der Sozialhilfe abgerechnet werden; wie weit, regeln die Dienste intern.

Kinder als Übersetzer: Davon rät das BAG ausdrücklich ab. Das Zürcher Volksschulamt hält fest, dass Schülerinnen und Schüler nie bei Elterngesprächen übersetzen.

Und Gebärdensprache?

Für Gebärdensprache ist die Stiftung Procom zuständig – laut BAG die einzige Anbieterin professioneller Gebärdensprach-Dolmetschdienste in drei Landessprachen. Bestellt wird über das Formular auf procom.ch, im Notfall über die Telefonvermittlung. Der Tarif beträgt 152 Franken pro Stunde, mindestens eine Stunde. Für IV-berechtigte gehörlose Menschen sind bestimmte Einsätze kostenlos, etwa am Arbeitsplatz mit IV-Verfügung oder bei Untersuchungen in einer Arztpraxis. Schulen und Ämter müssen den Einsatz gemäss Behindertengleichstellungsgesetz selbst bestellen und bezahlen.

Interkulturelles Dolmetschen oder Dolmetschdienst?

Die Vermittlungsstellen sind auf Gesundheit, Bildung und Soziales ausgerichtet. Für Verhandlungen, Notartermine, Firmenanlässe oder Konferenzen sind private Dolmetschdienste die üblichere Wahl; manche Vermittlungsstellen bedienen den Wirtschaftsbereich zu einem höheren Tarif. Für Strafverfahren bestimmen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht die Dolmetschenden selbst.

Häufige Fragen

Wo bestelle ich einen interkulturellen Dolmetscher?
Bei der regionalen Vermittlungsstelle, etwa AOZ Medios im Kanton Zürich, HEKS Linguadukt in Aargau, Solothurn und beiden Basel, dem Dolmetschdienst Zentralschweiz von Caritas oder Arge Verdi in der Ostschweiz. Eine vollständige Liste führt der Fachverband INTERPRET.
Zahlt die Krankenkasse den Dolmetscher?
Nicht direkt. Dolmetschende sind keine Leistungserbringer nach KVG. Ist Dolmetschen für eine Behandlung unabdingbar, können die Kosten laut einem BAG-Faktenblatt als Teil der medizinischen Leistung gelten; für den ambulanten Bereich hielt das Faktenblatt fest, die damalige Tarifstruktur sehe dafür keine eigene Position vor. Ob sich das mit TARDOC (seit 2026) geändert hat, fragen Sie beim Leistungserbringer nach. Bei Unfällen übernimmt die Unfallversicherung die Kosten.
Darf mein Kind beim Elterngespräch übersetzen?
Davon raten Behörden ab. Das Volksschulamt des Kantons Zürich hält fest, dass Schülerinnen und Schüler nie damit beauftragt werden, bei Elterngesprächen zu übersetzen; die Schule sorgt bei Bedarf für eine Verdolmetschung. Auch das BAG rät vom Einsatz von Kindern und Jugendlichen als Übersetzungshilfen ab.
Können Privatpersonen interkulturell Dolmetschende buchen?
Ja, bei vielen Vermittlungsstellen zu einem nicht subventionierten Tarif. Der Dolmetschdienst Zentralschweiz etwa verrechnet Privatpersonen 107.50 Franken pro Stunde, HEKS Linguadukt verlangt von Privatkundinnen und -kunden Vorauszahlung und eine Bearbeitungsgebühr von 25 Franken.

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