Was macht ein Büro für Fachübersetzungen?
Eine Fachübersetzung ist die Übertragung eines Textes aus einem Fachgebiet – etwa Recht, Medizin, Technik oder Finanzen – in eine andere Sprache durch eine Person, die neben beiden Sprachen auch die Fachterminologie und die Textkonventionen des Gebiets beherrscht.
In der Schweiz sind Übersetzungen Alltag: Deutsch, Französisch und Italienisch sind Amtssprachen des Bundes, Bundeserlasse erscheinen gleichzeitig in allen drei Sprachen, und viele Unternehmen kommunizieren zusätzlich auf Englisch. Wer Geschäftsberichte, Verträge, Produktunterlagen oder Fachartikel übersetzen lässt, braucht mehr als Sprachkenntnis: Ein falsch übersetzter Fachbegriff kann einen Vertrag mehrdeutig oder eine Gebrauchsanweisung gefährlich machen.
Ein Übersetzungsbüro vermittelt den Auftrag an Übersetzerinnen und Übersetzer, die in die eigene Muttersprache übersetzen und das Fachgebiet kennen, sorgt für eine zweite Prüfung durch eine weitere Fachperson und verwaltet Terminologie und Übersetzungsspeicher. Gerade bei wiederkehrenden Texten zahlt sich das aus: Einheitliche Begriffe über alle Sprachversionen hinweg sind für Unternehmen in mehreren Sprachregionen keine Nebensache.
Als Qualitätsnachweis gilt die Norm ISO 17100. Sie verlangt unter anderem, dass jede Übersetzung von einer zweiten qualifizierten Person revidiert wird, und legt fest, welche Ausbildung oder Berufserfahrung Übersetzende mitbringen müssen. Eine Zertifizierung ist freiwillig; viele gute Einzelübersetzerinnen und kleine Büros arbeiten nach denselben Grundsätzen ohne Zertifikat. Entscheidend ist, dass das Büro offenlegt, wer übersetzt und wer prüft.
Kosten und Abrechnung
Übersetzungen werden meist nach Wörtern oder Zeilen des Ausgangs- oder Zieltextes, nach Normseiten oder pauschal pro Dokument abgerechnet; die Definition der Einheit ist nicht einheitlich und sollte in der Offerte stehen. Den Preis treiben Fachgebiet, Sprachkombination (seltene Sprachen kosten mehr), Termin, Dateiformat und der Anteil an Wiederholungen. Viele Büros verrechnen eine Mindestpauschale für kurze Texte und gewähren Rabatte für Passagen, die im Übersetzungsspeicher schon vorhanden sind. Für die Revision durch eine zweite Person, für Layoutarbeiten und für Express-Lieferungen kommen oft Zuschläge dazu. Ob Preise inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer (Normalsatz 8,1 %) gelten, sollte ausdrücklich angegeben sein.