Was macht ein Büro für juristische Übersetzungen?
Juristische Übersetzungen übertragen Rechtstexte wie Verträge, Urteile, Statuten, AGB oder Vollmachten in eine andere Sprache und müssen dabei die Begriffe zweier Rechtsordnungen so wiedergeben, dass die Rechtswirkung erhalten bleibt.
Rechtssprache ist an eine Rechtsordnung gebunden: Begriffe wie «Aktiengesellschaft», «Grundpfandverschreibung» oder «Betreibung» haben in Deutschland, Frankreich oder England keine deckungsgleiche Entsprechung. Juristische Übersetzerinnen und Übersetzer kennen beide Systeme und entscheiden, ob ein Begriff übersetzt, umschrieben oder im Original belassen wird.
In der Schweiz kommt die Mehrsprachigkeit des eigenen Rechts dazu. Bundeserlasse werden gleichzeitig auf Deutsch, Französisch und Italienisch veröffentlicht, und alle drei Fassungen sind in gleicher Weise verbindlich. Wer Verträge zwischen Sprachregionen schliesst, kann sich an diesen amtlichen Begriffen orientieren – ein gutes Büro nutzt sie konsequent, etwa über die Terminologiedatenbank des Bundes.
Typische Kundschaft sind Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen, Treuhandbüros, Banken und Behörden. Häufig geht es um Fristen: Eingaben an Gerichte oder Unterlagen für eine Transaktion müssen zu einem festen Termin vorliegen. Für Strafverfahren ziehen Gerichte und Staatsanwaltschaften eigene Übersetzende bei; im Kanton Zürich führt das Obergericht dafür ein Verzeichnis akkreditierter Sprachdienstleistender.
Kosten und Abrechnung
Juristische Texte werden meist nach Wörtern oder Zeilen abgerechnet und liegen wegen der Recherche und der Revision über allgemeinen Texten. Kostentreiber sind Fristen über Nacht oder am Wochenende, seltene Sprachen, schlecht lesbare Vorlagen und die Beglaubigung. Bei Strafverfahren richtet sich die Entschädigung von behördlich beigezogenen Übersetzenden nach kantonalen Tarifen; private Aufträge werden frei vereinbart.