Urkunden & Beglaubigung

Apostille in der Schweiz: Wo beantragen, was sie kostet und wie lange es dauert – alle Kantone

Wo Sie in der Schweiz eine Apostille erhalten, was sie in Ihrem Kanton kostet, wie lange es dauert und wann stattdessen eine Legalisation nötig ist.

Wer ein Schweizer Dokument im Ausland vorlegen muss – eine Geburtsurkunde für die Heirat, ein Diplom für die Anerkennung, eine beglaubigte Übersetzung für ein Gericht –, braucht oft eine Apostille. Sie bestätigt der ausländischen Behörde, dass die Unterschrift auf dem Dokument echt ist. Zuständig sind in der Schweiz die Kantone, und jeder Kanton regelt Stelle, Gebühr und Ablauf selbst. Diese Übersicht zeigt, wo Sie die Apostille erhalten, was sie kostet und wie lange es dauert.

Was bestätigt eine Apostille?

Die Apostille beruht auf dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung. Für die Schweiz gilt es seit dem 11. März 1973. Die Apostille bestätigt gemäss Art. 5 des Übereinkommens die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in der die unterzeichnende Person gehandelt hat, und gegebenenfalls das Siegel oder den Stempel.

Was sie nicht bestätigt, ist der Inhalt. Die Bundeskanzlei hält in ihrem Merkblatt fest, dass sie «die Echtheit von Unterschriften, nicht aber Textinhalte oder Übersetzungen» beglaubigt. Das gilt auch für die Kantone. Ausserdem wird die Apostille nur auf Originalunterschriften angebracht, nicht auf Kopien oder gescannte Unterschriften.

Apostille oder Legalisation?

Die Apostille gilt nur gegenüber Staaten, die dem Übereinkommen beigetreten sind. Welche das sind, zeigt die Statustabelle der Haager Konferenz; die Bundeskanzlei führt eine eigene Liste der Vertragsstaaten. Für alle anderen Staaten braucht es eine Legalisation: Nach der kantonalen Beglaubigung folgt gemäss Zürcher Merkblatt eine Bestätigung durch die konsularische Vertretung des Ziellandes in der Schweiz, oftmals zusätzlich eine Beglaubigung durch die Bundeskanzlei in Bern. Das dauert entsprechend länger.

Wer stellt die Apostille aus?

Zuständig ist der Kanton, aus dem die amtliche Unterschrift stammt. Der Kanton Zürich formuliert es so: «Jeder Kanton beglaubigt nur die amtlichen Dokumente aus dem eigenen Kanton.» Eine in Bern ausgestellte Geburtsurkunde erhält ihre Apostille also in Bern, auch wenn Sie heute in Zürich wohnen.

  • Kantonale Dokumente: Zivilstandsurkunden, Notariatsurkunden, Gerichtsentscheide, Schulzeugnisse und Unterschriftsbeglaubigungen apostilliert die kantonale Stelle.
  • Bundesdokumente: Dokumente von Bundesbehörden, etwa den Strafregisterauszug des Bundesamts für Justiz oder Dokumente der ETH, apostilliert die Bundeskanzlei. Sie arbeitet nur auf dem Postweg, verlangt 20 Franken pro Unterschrift im Voraus und schickt die Dokumente laut Merkblatt innert drei bis fünf Arbeitstagen zurück. Ist ein Strafregisterauszug für eine ausländische Behörde bestimmt, kostet seine Beglaubigung laut ch.ch zusätzlich 20 Franken.
  • Private Dokumente: Ein Vertrag, eine Vollmacht oder eine Übersetzung trägt keine amtliche Unterschrift. Hier lassen Sie zuerst Ihre Unterschrift bei einem Notariat oder je nach Kanton einer Gemeindestelle beglaubigen; diese Beglaubigung erhält dann die Apostille.

Schweizer Vertretungen im Ausland sind nicht befugt, Apostillen anzubringen. Wer im Ausland lebt, muss das Dokument in die Schweiz schicken.

Apostille in allen Kantonen: Stellen, Gebühren und Ablauf

Die folgende Tabelle beruht auf den Websites und Merkblättern der Kantone (Stand Oktober 2026). Gebühren gelten pro Apostille, Porto und Versand kommen meist dazu.

Kanton Zuständige Stelle Gebühr Einreichen und Dauer
Aargau Ausweiszentrum Aargau, Aarau 40 Franken Schalter oder Post
Appenzell Innerrhoden Ratskanzlei 40 Franken plus Porto Schalter mit Voranmeldung oder Post
Basel-Stadt Beglaubigungsbüro, Bevölkerungsdienste und Migration 20 Franken Nur für Unterschriften von Basler Behörden und im Kanton ansässigen Notarinnen und Notaren; Schalter, in der Regel sofort; Post nach telefonischer Abklärung
Bern Staatskanzlei 25 Franken pro Dokument Schalter oder Post; per Post innerhalb einer Woche zurück
Freiburg Staatskanzlei 10 bis 40 Franken pro Dokument Online-Schalter oder Post; per Post 1 bis 3 Tage
Genf Office cantonal de la population et des migrations 30 Franken Post, 1 bis 3 Tage; Schalter nur mit Termin
Glarus Staatskanzlei, Beglaubigungsdienst 35 Franken Schalter oder Post
Graubünden Standeskanzlei, Chur auf der Website nicht beziffert Schalter, in der Regel sofort; Zustellung per Post möglich
Jura Bureau des passeports et des légalisations 32 Franken für nichtkommerzielle Dokumente (z. B. Ehe, Scheidung), 38 Franken für kommerzielle; bei Adoptions- und Todesfallurkunden 32 bis 150 Franken je nach Anzahl Akten Schalter oder Post, per Post innert 48 Stunden gegen Zuschlag
Luzern Beglaubigungsdienst, Justiz- und Sicherheitsdepartement 30 Franken Schalter ohne Termin (Mo–Fr 9–11.30 und 13.30–16 Uhr) oder Post; Bearbeitungsdauer auf der Website nicht angegeben
Neuenburg Chancellerie d’État auf der Website nicht beziffert Schalter Mo–Fr 7.30–12 Uhr oder Post
Nidwalden Staatskanzlei, Stans 25 Franken Post, innert 2 Arbeitstagen; Schalter nur mit Termin
Obwalden Staatskanzlei, Sarnen 30 Franken plus Versand Schalter ohne Termin, in der Regel innert 24 Stunden; Post innerhalb der Schweiz
Schaffhausen Infoschalter des Kantons auf der Website nicht beziffert Schalter ohne Voranmeldung
Schwyz Staatskanzlei 25 Franken; per Post plus 8 Franken und Porto Schalter oder Post
Solothurn Staatskanzlei 30 Franken plus Porto Post oder Schalter (Mo, Mi, Fr 9–11 Uhr); in der Regel bis eine Woche
St. Gallen Staatskanzlei 50 Franken plus Versand Schalter ohne Termin oder Post
Tessin Servizio di autentica documenti, Cancelleria dello Stato 18 Franken für Zivilstandsurkunden, 35 für Notariatsurkunden, sonst 30 Schalter oder Post
Thurgau Kantonale Ausweisstelle Weinfelden 40 Franken plus Porto Schalter oder Post, Rückversand in der Regel innert Tagesfrist
Uri Standeskanzlei, Altdorf auf der Website nicht beziffert auf der Website nicht angegeben
Waadt Préfecture du district de Lausanne, Bureau des légalisations 30 Franken Schalter, in der Regel sofort; Post rund 10 Arbeitstage
Wallis Staatskanzlei, Sitten 30 Franken Schalter oder Post
Zug Staatskanzlei, Beglaubigungswesen 30 Franken Schalter ohne Termin oder Post
Zürich Staatskanzlei, Beglaubigungen 30 Franken; Rücksendung 6.30 Franken (Inland) oder 20 Franken (Ausland) Schalter, bis 10 Dokumente sofort; Post möglich

Für Appenzell Ausserrhoden (Kantonskanzlei, Herisau) und Basel-Landschaft (Landeskanzlei, Liestal) nennt die Liste der Bundeskanzlei die zuständige Stelle; Gebühren und Ablauf konnten wir auf den Kantonswebsites nicht abrufen (Stand Oktober 2026). Erkundigen Sie sich dort direkt. In Basel-Stadt ziehen die Schalter des Einwohner-, Pass- und Migrationsamts ab dem 2. November 2026 an einen provisorischen Standort an der Schwarzwaldallee; ob das Beglaubigungsbüro an der Spiegelgasse betroffen ist, sagt die Website nicht – klären Sie das vor dem Besuch telefonisch. Geben Sie bei jeder Einsendung das Zielland an – davon hängt ab, ob die Stelle eine Apostille oder eine Legalisation ausstellt.

Apostille vor oder nach der Übersetzung?

Eine feste Reihenfolge schreibt keine Schweizer Stelle vor. Massgebend ist, was die Behörde im Zielland verlangt. Die Staatskanzleien Zürich und Zug raten, sich dort zu erkundigen, «ob Sie das Original und die Übersetzung überbeglaubigen sollen».

Weil keine Schweizer Stelle den Inhalt einer Übersetzung beglaubigt, läuft es bei einer beglaubigten Übersetzung so: Die übersetzende Person bestätigt die Richtigkeit, ein Notariat oder eine Gemeinde beglaubigt ihre Unterschrift, und auf diese Beglaubigung kommt die Apostille. Das Apostille-Handbuch der Haager Konferenz beschreibt genau diesen Weg: Die Übersetzung wird im Ausland zusammen mit der apostillierten Bescheinigung vorgelegt. Verlangt das Zielland beides, erhalten Original und Übersetzung je eine Apostille, und die Gebühren fallen doppelt an.

Die Sprache der Apostille richtet sich nach der ausstellenden Stelle; im Tessin etwa wird sie auf Italienisch ausgestellt. Eine Behörde im Zielland darf sie laut Handbuch nicht allein wegen der Sprache zurückweisen. Sie kann aber eine Übersetzung des zugrunde liegenden Dokuments verlangen.

Wie lange ist eine Apostille gültig?

Unbefristet. Das Handbuch der Haager Konferenz hält fest: «Das Übereinkommen sieht für die Wirkungen einer Apostille keine zeitliche Begrenzung vor.» Eine Apostille kann also nicht allein wegen ihres Alters abgelehnt werden. Die Behörde im Zielland darf aber nach eigenem Recht Fristen für das Dokument selbst festlegen, etwa verlangen, dass ein Strafregisterauszug nicht älter als einige Monate ist.

Ausländische Urkunden für Schweizer Behörden

Umgekehrt gilt dasselbe Prinzip: Für eine ausländische Urkunde ist die Beglaubigungsbehörde des Staates zuständig, der sie ausgestellt hat. Ist dieser Staat Vertragspartei des Übereinkommens, bringt er selbst die Apostille an. Ist er es nicht, braucht es eine Legalisation, die je nach Staat bei der Schweizer Vertretung im Ausstellungsland beantragt werden kann. Für Zivilstandsämter kommt die Sprache dazu: Urkunden, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache abgefasst sind, können laut Zivilstandsverordnung zurückgewiesen werden, wenn keine beglaubigte Übersetzung beiliegt. Mehr dazu im Ratgeber Notariell beglaubigte Übersetzung in der Schweiz.

So gehen Sie vor

  1. Zielland klären: Prüfen Sie in der Liste der Vertragsstaaten, ob eine Apostille genügt oder eine Legalisation nötig ist.
  2. Anforderungen erfragen: Fragen Sie die ausländische Stelle, ob Original, Übersetzung oder beides eine Apostille brauchen und wie alt das Dokument sein darf.
  3. Richtigen Kanton wählen: Massgebend ist, wo die Unterschrift geleistet wurde – nicht Ihr Wohnort.
  4. Original einreichen: Nur Originalunterschriften werden überbeglaubigt. Legen Sie bei Postversand Zielland, Rücksendeadresse und gegebenenfalls ein frankiertes Rückantwortkuvert bei.
  5. Zeit einplanen: Übersetzung, Unterschriftsbeglaubigung und Apostille folgen nacheinander.

Viele Büros für beglaubigte Übersetzungen holen die Apostille auf Wunsch ein. Was das insgesamt kostet, zeigt der Ratgeber Was kostet eine Übersetzung in der Schweiz?. Übersetzungsbüros nach Region finden Sie im Verzeichnis der Übersetzungsbüros.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich in der Schweiz eine Apostille?
Bei der kantonalen Beglaubigungsstelle des Kantons, aus dem die amtliche Unterschrift auf dem Dokument stammt – meist der Staatskanzlei. In Luzern und Basel-Stadt ist es ein Beglaubigungsdienst bzw. Beglaubigungsbüro, im Aargau das Ausweiszentrum, im Thurgau die Ausweisstelle in Weinfelden. Dokumente von Bundesbehörden apostilliert die Bundeskanzlei.
Was kostet eine Apostille in der Schweiz?
Das hängt vom Kanton ab. Basel-Stadt verlangt 20 Franken, Bern 25 Franken, Zürich, Luzern, Zug, Waadt, Wallis und Genf je 30 Franken, Aargau, Thurgau und Appenzell Innerrhoden 40 Franken, St. Gallen 50 Franken. Bei Postversand kommen Porto oder Versandspesen dazu.
Wie lange dauert eine Apostille?
Am Schalter stellen viele Kantone die Apostille sofort aus. Per Post nennen die Kantone unterschiedliche Fristen, etwa 2 Arbeitstage in Nidwalden, 1 bis 3 Tage in Genf, eine Woche in Bern und rund 10 Arbeitstage in der Waadt.
Wie lange ist eine Apostille gültig?
Unbefristet. Das Haager Übereinkommen sieht für die Wirkung einer Apostille keine zeitliche Begrenzung vor. Die Behörde im Zielland kann aber verlangen, dass das zugrunde liegende Dokument nicht älter als eine bestimmte Frist ist.
Kann ich eine Apostille bei der Schweizer Botschaft im Ausland erhalten?
Nein. Schweizer Vertretungen im Ausland sind nicht befugt, Apostillen anzubringen. Sie müssen das Dokument an die zuständige kantonale Stelle oder die Bundeskanzlei in der Schweiz schicken.

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