Legalisation
Auch: konsularische Beglaubigung, diplomatische Beglaubigung
Eine Legalisation ist die mehrstufige Beglaubigung einer Urkunde für Staaten, die dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht beigetreten sind, und endet in der Regel mit einer Bestätigung durch die Vertretung des Ziellandes.
Im Kanton Zürich beglaubigt die Staatskanzlei zunächst die amtliche Unterschrift auf dem Dokument. Danach ist eine Bestätigung der konsularischen Vertretung des Ziellandes in der Schweiz nötig, oft zusätzlich eine Beglaubigung durch die Bundeskanzlei in Bern.
Weil eine Legalisation mehrere Stellen durchläuft, dauert sie länger als eine Apostille. Planen Sie bei beglaubigten Übersetzungen für solche Länder genügend Zeit ein.