Apostille
Auch: Haager Apostille, Überbeglaubigung
Eine Apostille ist eine Überbeglaubigung nach dem Haager Übereinkommen von 1961, die die Echtheit einer Unterschrift, die Funktion der unterzeichnenden Person und gegebenenfalls das Siegel einer öffentlichen Urkunde bestätigt, damit diese in einem anderen Vertragsstaat ohne weitere Beglaubigung anerkannt wird.
Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung gilt für die Schweiz seit dem 11. März 1973. Für Staaten, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind, braucht es stattdessen eine Legalisation.
In der Schweiz stellt jeder Kanton – meist über die Staatskanzlei – Apostillen nur für amtliche Dokumente aus dem eigenen Kanton aus; für Dokumente von Bundesbehörden ist die Bundeskanzlei zuständig. Schweizer Vertretungen im Ausland dürfen keine Apostillen anbringen. Stellen und Gebühren aller Kantone zeigt der Ratgeber Apostille in der Schweiz.
Eine Apostille bestätigt nicht den Inhalt eines Dokuments. Bei einer beglaubigten Übersetzung bezieht sie sich auf die amtliche Unterschriftsbeglaubigung der übersetzenden Person.