Was kostet eine Übersetzung in der Schweiz? Preise pro Wort, Zeile und Seite verständlich erklärt
Pro Wort, Zeile, Normseite oder pauschal: wie Übersetzungsbüros abrechnen, welche amtlichen Tarife gelten und wie Sie Offerten vergleichen.
Was eine Übersetzung in der Schweiz kostet, lässt sich nicht mit einem einzigen Wortpreis beantworten. Übersetzungsbüros rechnen nach Wörtern, Zeilen, Normseiten, pauschal oder nach Stunden ab, und der Preis hängt von Fachgebiet, Sprachkombination, Termin und Dateiformat ab. Eine unabhängige, öffentlich zugängliche Erhebung der Marktpreise ist uns nicht bekannt. Was es gibt, sind amtliche Tarife für Übersetzungen im Auftrag von Behörden – der Kanton Zürich zahlt akkreditierten Übersetzenden 90 Franken pro Standardseite, der Bund höchstens 140 Franken – und die Preislisten einzelner Büros, die zwischen 2.50 und 4.00 Franken pro Normzeile liegen (Stand Oktober 2026).
Wie rechnen Übersetzungsbüros ab?
| Einheit | So funktioniert es | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Pro Wort | Preis pro Wort des Ausgangs- oder Zieltextes | Welcher Text gezählt wird, ändert den Preis, weil Sprachen unterschiedlich lang sind |
| Pro Zeile | Preis pro Zeile mit festgelegter Zeichenzahl | Zeichenzahl und Zählweise (mit oder ohne Leerzeichen) erfragen |
| Pro Normseite | Preis pro Seite mit festgelegter Zeichenzahl | Ebenfalls nicht einheitlich definiert |
| Pauschal pro Dokument | Fixpreis, etwa für eine Geburtsurkunde oder ein Zeugnis | Klären, ob Beglaubigung und Versand enthalten sind |
| Pro Stunde | Für Lektorat, Transkreation, Terminologie, Layout und Dolmetschen | Kostendach vereinbaren |
| Mindestpauschale | Mindestbetrag pro Auftrag, auch für kurze Texte | Bei vielen kleinen Aufträgen relevant |
Bei Texten, die sich wiederholen, rechnen viele Büros mit einem Übersetzungsspeicher: Sätze, die schon übersetzt wurden, werden gestaffelt günstiger verrechnet. Bei Handbüchern oder regelmässigen Berichten kann das einen grossen Teil der Kosten ausmachen.
Gibt es verlässliche Preise pro Wort oder Zeile?
Eine unabhängige Markterhebung gibt es nicht, und Preislisten, die im Web kursieren, stammen meist von einzelnen Anbietern oder Vermittlungsplattformen ohne Angabe von Stichprobe oder Erhebungszeitraum. Wir nennen deshalb keine «Durchschnittspreise». Was sich belegen lässt, sind zwei Arten von Zahlen: amtliche Tarife und die Preise, die einzelne Büros selbst veröffentlichen.
Amtliche Tarife. Der Kanton Zürich entschädigt Sprachdienstleistende im Auftrag von Gerichten und Behörden nach dem Anhang der Sprachdienstleistungsverordnung (SDV, in der Fassung in Kraft seit 1. Juni 2024). Der Bund setzt für Bundesstrafverfahren eine Obergrenze fest (Art. 20 BStKR):
| Tarif (Stand Oktober 2026) | Schriftliche Übersetzung | Dolmetschen |
|---|---|---|
| Kanton Zürich, akkreditiert | 90 Franken pro Standardseite, besonders schwierige Texte 120 Franken | 90 Franken pro Stunde, besonders schwierige Einsätze 120 Franken |
| Kanton Zürich, nicht akkreditiert | 75 Franken pro Standardseite | 75 Franken pro Stunde |
| Bund, Bundesstrafverfahren | nach Marktpreisen, höchstens 140 Franken pro Standardseite | nach Marktpreisen, höchstens 130 Franken pro Stunde |
Eine Standardseite umfasst in beiden Fällen 1800 Zeichen einschliesslich Leerzeichen. Gezählt wird aber unterschiedlich: Zürich rechnet grundsätzlich nach dem Zieltext, rundet angebrochene Seiten auf die nächste halbe Seite auf und entschädigt mindestens eine Seite pro Übersetzung (§ 24 SDV); der Bund rechnet nach dem Ausgangstext. Für ausserordentlich dringende Übersetzungen kann Zürich einen Zuschlag von 25 Prozent vereinbaren.
Diese Ansätze gelten nicht für private Aufträge. Das Zürcher Obergericht hält in seinem Merkblatt fest, dass bei Einsätzen für Privatpersonen die Konditionen zwischen den Vertragsparteien verhandelt werden. Als Orientierung zeigen sie aber, dass auch der Staat mit Seiten- statt Wortpreisen rechnet und Schwierigkeit und Dringlichkeit berücksichtigt.
Veröffentlichte Preise von Büros. Wir haben im Oktober 2026 die Websites aller 48 Büros im Verzeichnis nach veröffentlichten Preisen durchsucht. Die meisten nennen keine Preise und arbeiten mit Offerten; veröffentlichte Zeilenpreise fanden wir nur bei zwei Büros:
| Büro (eigene Website, Oktober 2026) | Preis pro Normzeile | Normzeile | Weitere Angaben |
|---|---|---|---|
| Jensen Fachübersetzen | 3.50 Franken für einfache Texte, 3.60 bis 4.00 Franken für Fachtexte | 55 Anschläge inkl. Leerzeichen, gezählt im Ausgangstext | Mindestpreis 50 Franken pro Dokument, Eilzuschlag 25 bis 100 Prozent |
| Translation Parlour | 2.50 bis 2.90 Franken | 50 bis 55 Anschläge; Normseite zu 30 Zeilen 75 bis 90 Franken | Korrekturlesen inbegriffen, Mindestauftrag 80 Franken |
Zwei Preislisten sind keine Marktstatistik, und ob Mehrwertsteuer enthalten ist, geben beide Seiten nicht an. Sie zeigen aber, wie stark schon die Definition der Einheit den Preis bestimmt: Eine Normzeile kann 50 oder 55 Anschläge haben, gezählt im Ausgangs- oder im Zieltext. Rechnen Sie Offerten deshalb immer auf dieselbe Einheit um. Wie das Verzeichnis aufgebaut ist, zeigt der Marktreport.
Was kostet Dolmetschen?
Dolmetschen wird nach Zeit abgerechnet, meist pro Stunde, Halbtag oder Tag. Für Behördeneinsätze im Kanton Zürich gelten neben den Stundenansätzen in der Tabelle oben diese Regeln der SDV:
- Normaltarif von Montag bis Freitag zwischen 6 und 20 Uhr; Zuschlag von 50 Prozent zwischen 20 und 6 Uhr und von 25 Prozent an Wochenenden und Feiertagen
- mindestens eine Stunde pro Einsatz, abgerechnet in Einheiten von 15 Minuten, Wartezeit wird entschädigt
- Wegpauschale von 75 Franken pro Einsatz
Private Dolmetschdienste rechnen ähnlich mit Mindestdauer, Reisezeit und Spesen. Veröffentlichte Tarife gibt es vor allem von den regionalen Vermittlungsstellen für interkulturelles Dolmetschen im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich (alle Beträge exkl. MwSt.):
| Stelle | Vor Ort | Telefon und Video |
|---|---|---|
| AOZ Medios, Kanton Zürich | 93 Franken pro Stunde plus 47 Franken Auftragspauschale, mindestens eine Stunde; Wirtschaftsbereich 154 Franken | 45 Franken für die ersten 15 Minuten, danach 1.88 Franken pro Minute |
| Dolmetschdienst Zentralschweiz (Caritas) | 82.50 Franken pro Stunde subventioniert, 107.50 Franken für Privatpersonen und nicht subventionierte Aufträge, plus Reisespesen | Telefon 40 Franken, Video 25 Franken für die ersten 15 Minuten, danach 2 Franken pro Minute |
| PROCOM, Gebärdensprache | 152 Franken pro Stunde (mindestens eine Stunde), Reise- und Wartezeit 53 Franken pro Stunde, 37 Franken Einsatzpauschale | – |
Beim Konferenzdolmetschen rechnen Dolmetschende laut dem Berufsverband AIIC Schweiz üblicherweise mit Tageshonoraren, die die Vorbereitung einschliessen. Dazu können ein Ausfallhonorar bei Stornierung, Reisetage, Taggelder, Reisekosten, die Dolmetschtechnik und Rechte für Aufzeichnungen kommen.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung setzt sich aus drei Posten zusammen:
- Übersetzung: Standardurkunden wie Geburtsurkunden oder Zeugnisse offerieren viele Büros pauschal pro Dokument, längere Texte nach Wörtern, Zeilen oder Seiten. Fragen Sie, ob die schriftliche Bestätigung der übersetzenden Person inbegriffen ist.
- Unterschriftsbeglaubigung: Ein Notariat oder je nach Kanton eine Gemeinde- oder kantonale Stelle beglaubigt die Unterschrift der übersetzenden Person. Die Gebühr legen die Kantone fest. Ein Beispiel: Der Beglaubigungsdienst des Kantons Luzern verlangt für die Beglaubigung einer Übersetzung von bei ihm registrierten Übersetzenden 30 Franken.
- Apostille oder Legalisation: nur für Dokumente, die ins Ausland gehen. Die kantonalen Gebühren unterscheiden sich:
| Kanton | Gebühr pro Apostille |
|---|---|
| Basel-Stadt | 20 Franken |
| Bern | 25 Franken pro Dokument |
| Zürich | 30 Franken, plus 6.30 Franken Rücksendung im Inland |
| Luzern | 30 Franken |
| St. Gallen | 50 Franken, plus Versandspesen |
Die Gebühren aller Kantone finden Sie im Ratgeber Apostille in der Schweiz. Werden Original und Übersetzung beide überbeglaubigt, fallen die Gebühren doppelt an. Lassen Sie sich in der Offerte bestätigen, welche amtlichen Gebühren und welcher Versand im Preis enthalten sind.
Was treibt den Preis einer Übersetzung?
- Fachgebiet: Juristische, medizinische und Finanztexte brauchen spezialisierte Übersetzende und mehr Recherche.
- Sprachkombination: Für seltene Sprachen gibt es weniger qualifizierte Fachleute, was den Preis erhöht.
- Revision: Die Norm ISO 17100 verlangt eine Prüfung durch eine zweite qualifizierte Person. Ist sie im Preis enthalten, ist das Angebot nicht direkt mit einem ohne Revision vergleichbar.
- Termin: Express-Lieferungen, Abend- und Wochenendarbeit kosten Zuschläge.
- Dateiformat: Gescannte PDF, Grafiken mit Text oder Layoutdateien verursachen Aufwand für Aufbereitung und Satz.
- Beglaubigung: Bei beglaubigten Übersetzungen kommen Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung und gegebenenfalls eine Apostille dazu (siehe oben). Wie das Verfahren abläuft, erklären wir im Ratgeber Beglaubigte Übersetzung in der Schweiz.
Gilt die Mehrwertsteuer?
Steuerpflichtige Übersetzungsbüros verrechnen den Normalsatz von 8,1 Prozent (Art. 25 MWSTG). Von der Steuerpflicht befreit ist gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG unter anderem, wer innerhalb eines Jahres weniger als 100 000 Franken Umsatz aus Leistungen erzielt. Kleine Büros und Einzelpersonen verrechnen deshalb teilweise keine Mehrwertsteuer. Achten Sie beim Vergleich darauf, ob die Preise inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer angegeben sind.
Wie vergleichen Sie Offerten?
- Gleicher Text für alle: Schicken Sie allen Büros dieselbe, finale Fassung des Textes, denselben Termin und dasselbe Zielpublikum.
- Einheit klären: Lassen Sie sich bestätigen, ob nach Wörtern, Zeilen oder Seiten abgerechnet wird, wie viele Zeichen eine Einheit hat und ob Ausgangs- oder Zieltext gezählt wird.
- Leistungsumfang: Fragen Sie, ob Revision durch eine zweite Person, Layout, Beglaubigung und Versand enthalten sind.
- Wiederholungen: Lassen Sie sich die Analyse der Wiederholungen und die Rabattstaffel zeigen.
- Wer übersetzt: Fragen Sie nach Muttersprache und Fachgebiet der übersetzenden Person.
- Maschinelle Übersetzung: Klären Sie, ob und wie maschinelle Übersetzung eingesetzt wird. Post-Editing kann günstiger sein, ist aber nicht für jeden Text geeignet.
- Mehrwertsteuer: Vergleichen Sie Preise immer auf derselben Basis.
Wie lassen sich Kosten senken?
- Geben Sie Texte erst in Auftrag, wenn sie final sind; Änderungen nach Beginn verursachen Mehraufwand.
- Liefern Sie bearbeitbare Dateien statt Scans.
- Stellen Sie vorhandene Glossare und frühere Übersetzungen zur Verfügung.
- Planen Sie genügend Zeit ein, um Express-Zuschläge zu vermeiden.
- Bündeln Sie kleine Aufträge, wenn das Büro eine Mindestpauschale verrechnet.
Übersetzungsbüros nach Fachgebiet und Region finden Sie im Verzeichnis der Übersetzungsbüros und auf den Seiten zu Fachübersetzungen und Dolmetschdiensten.
Häufige Fragen
- Was kostet eine Übersetzung pro Wort in der Schweiz?
- Dafür gibt es keinen unabhängig erhobenen Marktpreis. Der Preis hängt von Fachgebiet, Sprachkombination, Termin, Dateiformat und Wiederholungen ab. Amtliche Referenzwerte: Der Kanton Zürich entschädigt akkreditierte Übersetzende mit 90 Franken pro Standardseite zu 1800 Zeichen, der Bund in Bundesstrafverfahren mit höchstens 140 Franken. Zwei Büros im Verzeichnis veröffentlichen Zeilenpreise zwischen 2.50 und 4.00 Franken pro Normzeile.
- Was ist eine Normseite?
- Eine Abrechnungseinheit mit festgelegter Zeichenzahl. Die Grösse ist nicht einheitlich; der Kanton Zürich und der Bund etwa rechnen behördliche Übersetzungen mit 1800 Zeichen inklusive Leerzeichen ab, Zürich nach dem Zieltext, der Bund nach dem Ausgangstext. Lassen Sie sich in jeder Offerte bestätigen, wie gezählt wird.
- Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
- Das Büro verrechnet die Übersetzung, bei Standardurkunden oft pauschal pro Dokument. Dazu kommen die amtliche Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung und gegebenenfalls eine Apostille, deren Gebühr je nach Kanton verschieden ist, etwa 20 Franken in Basel-Stadt, 30 Franken in Zürich und 50 Franken in St. Gallen, plus Porto. Lassen Sie sich alle Posten getrennt offerieren.
- Muss ein Übersetzer Mehrwertsteuer verrechnen?
- Nur wenn er steuerpflichtig ist. Wer weniger als 100 000 Franken Jahresumsatz erzielt, ist von der Steuerpflicht befreit. Steuerpflichtige Büros verrechnen den Normalsatz von 8,1 Prozent.