Gerichtsdolmetscher
Auch: Behördendolmetscher, akkreditierte Dolmetscherin, Sprachdienstleistende
Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher übersetzen und dolmetschen im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizei; in der Schweiz regeln die Kantone, wer dafür zugelassen wird.
Versteht eine am Strafverfahren beteiligte Person die Verfahrenssprache nicht, zieht die Verfahrensleitung eine Übersetzerin oder einen Übersetzer bei (Art. 68 Strafprozessordnung). Für sie gelten die Bestimmungen über Sachverständige.
Im Kanton Zürich führt das Obergericht ein Sprachdienstleistungsverzeichnis; für die Aufnahme braucht es ein Akkreditierungsverfahren mit Kurs und Prüfung, je Sprache und Leistung. Das Verzeichnis ist nicht öffentlich und wird nicht an Privatpersonen herausgegeben; Anwältinnen und Anwälte erhalten auf Anfrage einen Auszug.
Eine Akkreditierung bei Gericht ist kein schweizweiter Titel und macht eine Übersetzung nicht automatisch zu einer beglaubigten Übersetzung. Verzeichnisse und Tarife weiterer Kantone vergleicht der Ratgeber Gerichtsdolmetscher in der Schweiz.